Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Ferienhof Werner
Folgende Mietbedingungen stellen auch den Ablauf der Buchung und der Bezahlung dar. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Mietbedingungen an.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über Wohnungen, Zimmer, Ferienwohnungen oder Tiny Häuser zur Beherbergung sowie alle hiermit verbundenen Leistungen des Ferienhofs Werner.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung der Flächen der Unterkünfte zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Ferienhofs Werner.
1.3 Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Abschluss des Beherbergungsvertrages
2.1 Der Ferienhof Werner illustriert dem Gast durch die Darstellung einer Wohnung, eines Zimmers, einer Ferienwohnung oder eines Tiny Häuser auf der Homepage lediglich die Unterbringungsmöglichkeiten. Der Gast hat die Möglichkeit, telefonisch, per E-Mail oder per Post unter Angabe seines vollständigen Namens, seiner aktuellen Adresse und eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer eine unverbindliche Aufforderung zur Angebotserstellung abzugeben. Der Gast erhält per E-Mail oder per Post ein Angebot des Ferienhofs Werner mit Ausweisung des Gesamtpreises (Übernachtungspreis nebst Nebenkosten). Der Beherbergungsvertrag kommt dadurch zustande, dass der Gast das Angebot des Ferienhofs Werner, das per E-Mail oder per Post erfolgt, im Nachgang an den Erhalt annimmt.
2.2 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen. Er steht für die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen dieser mit aufgeführten Personen wie für seine eigenen mit ein.
2.3 Vertragspartner sind der Ferienhof Werner und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast (als Gast) oder der Gast für einen Dritten (als Gast) bestellt, haftet der Dritte dem Ferienhof Werner gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Ferienhof Werner eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der Gast haftet für jede vom Dritten (als Gast) in Anspruch genommene Leistung des Ferienhofs Werner, soweit diese im Zusammenhang mit den vertraglich geschuldeten Leistungen steht, es sei denn, die in Anspruch genommene Leistung ist in Art oder Umfang derart ungewöhnlich, dass eine Billigung durch den Gast als offensichtlich ausgeschlossen gelten muss.
3. Preise
3.1 Alle Preise verstehen sich in EURO inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Im Gesamtpreis sind grundsätzlich der Übernachtungspreis und alle Nebenkosten inkl. Heizung, Handtücher und Bettwäsche enthalten. Bei Änderung der Umsatzsteuer, Neueinführung, Änderung oder Abschaffung von Abgaben auf den Leistungsgegenstand vor dem Leistungszeitpunkt werden die Preise entsprechend angepasst.
Sollte sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz nach Vertragsschluss ändern, so bleibt der vereinbarte Bruttopreis unberührt. Eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes berechtigt den Gast nicht zur Minderung des vereinbarten Entgelts; eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes wird hingegen nicht zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.2 Liegen zwischen Vertragsschluss und Leistungszeitpunkt mehr als 4 Monate und erhöht sich der vom Ferienhof Werner allgemein für die Leistung berechnete Preis, kann der Ferienhof Werner den vereinbarten Preis angemessen, höchstens aber um 5 % anheben.
3.3 Der Ferienhof Werner ist berechtigt, eine Vorauszahlung und/oder eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind im Vertrag in Textform festzulegen.
3.4 Rechnungen des Ferienhofs Werner ohne festgelegtes Fälligkeitsdatum sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu begleichen. Der Ferienhof Werner behält sich das Recht vor, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und umgehende Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug kann der Ferienhof Werner die gesetzlichen Verzugszinsen verlangen. Nach Eintritt des Verzugs hat der Gast Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 für jede Mahnung zu tragen. Alle weiteren Inkassokosten trägt der Gast.
4. Rücktritt
4.1 Ein Rücktrittsrecht des Gastes von dem mit dem Ferienhof Werner geschlossenen Vertrag besteht nur dann, wenn ein solches im Vertrag ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts und die Zustimmung des Ferienhofs Werner zur Vertragsaufhebung bedürfen der Textform.
4.2 Besteht weder ein vertragliches noch ein gesetzliches Rücktrittsrecht und stimmt der Ferienhof Werner einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält der Ferienhof Werner den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
Der Ferienhof Werner ist angehalten, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Der Ferienhof Werner hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Unterkunft sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Wird die Unterkunft nicht anderweitig vermietet, so kann der Ferienhof Werner den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Brutto-Preises (d.h. Übernachtungspreis inkl. Nebenkosten) für Übernachtung zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Ferienhof Werner eine Einbuße nicht entstanden oder wesentlich geringer ist als die im vorgenannten Satz bezifferte Pauschale.
4.3 Abweichend von Ziffer 4.2 gilt Folgendes:
– Stornierung bis zum 42. Tag vor Reiseantritt 20 % der vereinbarten Gesamtsumme
– Stornierung bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 50% der vereinbarten Gesamtsumme
– Stornierung bis zum 14. Tag vor Reiseantritt 80% der vereinbarten Gesamtsumme
– Stornierung bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 90% der vereinbarten Gesamtsumme
Die vorstehenden Stornierungskosten beinhalten bereits die ersparten Aufwendungen in Höhe von 10% gemäß vorstehenden Ziffer 4.2.
4.4 Ungeachtet dessen kann der Ferienhof Werner vom Vertrag zurücktreten bei Unmöglichkeit der Erfüllung aufgrund höherer Gewalt oder anderer vom Ferienhof Werner nicht zu vertretender Umstände sowie bei Buchungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Gastes. Ebenso bei nicht erfolgter ungefragter Aufklärung über einen politischen oder extremistischen oder sonstigen Hintergrund, der dem Ansehen des Ferienhofs Werner in der Öffentlichkeit nach billigem Ermessen des Ferienhofs Werner schaden kann. Ebenso bei begründetem Anlass zu der Annahme, dass ein Hofaufenthalt den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Ferienhofs Werner zuzurechnen ist. Ebenso bei nicht genehmigter Untervermietung.
Bei berechtigtem Rücktritt hat der Gast keinen Schadensersatzanspruch.
5. Leistung und Haftung
5.1 Die in den Medien abgebildeten Ausstattungselemente sind Richtwerte. Im Einzelfall kann die Ausstattung abweichen. In den Leistungen sind keine Versicherungen enthalten.
5.2 Die Haftung des Ferienhofs Werner ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit beruhen. In diesen beiden Fällen haftet der Ferienhof Werner auch für einfache Fahrlässigkeit. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
5.3 Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden beschränkt.
5.4 Der Ferienhof Werner haftet für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bis maximal EUR 3.500 (§ 702 BGB). Die Haftung entfällt, wenn Unterkünfte oder Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Hinsichtlich von Geld- und Wertsachen wird gemäß BGB nur bis zu einem Betrag von EUR 800 (§ 702 BGB) bei Unterbringung im hofeigenen Safe gehaftet. Im Übrigen gelten insbesondere die Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB.
5.5 Ein zur Verfügung gestellter Stellplatz führt nicht zu einem Verwahrungsvertrag. Der Ferienhof Werner haftet nicht für Abhandenkommen oder Beschädigung der auf dem Hofgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte. Der Ferienhof Werner hat keine Überwachungspflicht. Schäden sind dem Ferienhof Werner unverzüglich anzuzeigen.
5.6 Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.
5.7 Rauchen in den Unterkünften stellt eine vertragswidrige Nutzung dar, welche mit einer pauschalen Vertragsstrafe in Höhe von EUR 150,00 geahndet wird. Durch diese Vertragsstrafe wird der Vertragspartner an den zusätzlich erforderlichen Reinigungskosten (Gardinen, Mobiliar, usw.) beteiligt. Dem Ferienhof Werner steht der Nachweis frei, dass durch die Reinigung der Unterkunft ein höherer Schaden entstanden ist. In diesem Fall wird die pauschale Vertragsstrafe dem tatsächlichen Schadensbetrag angerechnet. Kann die Unterkunft wegen des Rauchgeruchs am selben Tag nicht vermietet werden, ist der Ferienhof Werner neben der Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs berechtigt, eine zusätzliche Nacht in Höhe von 90 % der zu diesem Zeitpunkt geltenden Standardrate in Rechnung zu stellen.
5.8 Der Gast hat sich an die Hausordnung zu halten.
5.9 Während der Mietzeit entstandene Schäden und Mängel, die bei Reiseantritt auffallen, sind sofort dem Ferienhof Werner zu melden; dieser hat schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen. Sollten bei Abreise noch besonders starke Verschmutzungen vorhanden sein, werden diese nach Aufwand in Rechnung gestellt.
5.10 Der Ferienhof Werner hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Unterkunft, insbesondere bei Gefahr im Verzug (z. B. wegen Heizungsraum u. Sicherungskasten in d. Wohnung). Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Ferienhof Werner wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
5.11 Zurückgelassene Sachen des Gastes werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Der Ferienhof Werner bewahrt die Sachen sechs Monate auf, danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Bei fehlendem erkennbarem Wert behält sich der Ferienhof Werner nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vor.
6. Umbuchungen
Für den Fall, dass der Ferienhof Werner, aus welchen Gründen auch immer, die bereits gebuchte Anzahl und Art von Unterkünften nicht zur Verfügung hat, behält sich der Ferienhof Werner das Recht vor, den Gast oder die Gruppe eine andere Unterkunft gleicher Kategorie auf dem Ferienhof Werner oder in der Umgebung unterzubringen.
7. Unterkunftsbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
7.1 Gebuchte Unterkünfte stehen dem Gast ab 14.30 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Eine frühere Bereitstellung kann nicht beansprucht werden. Reservierte Unterkünfte werden bis mindestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages bereitgehalten. Erscheint der Gast nicht bis 18.00 Uhr und ist ein späteres Eintreffen nicht angekündigt, kann der Ferienhof Werner reservierte Unterkünfte anderweitig vergeben.
7.2 Am vereinbarten Abreisetag ist die Unterkunft dem Ferienhof Werner bis spätestens um 10.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung kann der Ferienhof Werner für die vertragsüberschreitende Nutzung ab 12:00 Uhr bis 18.00 Uhr 50 % des Übernachtungspreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Ferienhof Werner kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
8. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Anstelle der ungültigen Regelung gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz des Ferienhofs Werner. Es gilt deutsches Recht.
Drantum, Februar 2026
Generell gilt: Ein ruhiges, offenes und direktes Gespräch regelt so gut wie alles!